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Klassische Homöopathie in der Schweiz

aktualisiert am 16.04.07

Krankenkassenvergleich: Welche Krankenkasse zahlt Alternativmedizin?

Die Homöopathie wird in der Schweiz gefördert wie in kaum einem anderen europäischen Land. Doch auch in der Alpenrepublik gibt es sowohl Befürwörter als auch Gegner der alternativen Medizin. Die Krankenkassen bieten zahlreiche Zusatzversicherungen, die diese Leistungen erweitern. Schon seit mehr als einem Jahrzehnt zieht sich der Kampf um die Anerkennung hin und her. Aktuell zählt Homöophatie in der Schweiz wieder zu den Leistungen der Grundversicherung. Doch dieser Beschluss ist nur vorübergehend gültig. Schon einmal wurde diese Entscheidung zurückgenommen. Bis zum Jahr 2017 soll es endgültige Klarheit geben.

Krankenkasse zahlt Homöophatie nur bei wenigen Schulmedizinern

Zu den umstrittenen Methoden der Komplementärmedizin gehören Behandlungen mit Homöopathie, Neural- und Phytotherapie, anthroposophische oder traditionelle Medizin mit Potenzmittel. Diese alternativen Heilmethoden waren einige Zeit ausgeschlossen, doch momentan sind sie in den Leistungen der Grundversicherung enthalten. Daher lohnt sich hier auch kein klassischer Krankenkassenvergleich. Voraussetzung ist, dass ein Arzt die Behandlung vornimmt, der eine klassische schulmedizinische Ausbildung absolviert hat. Also muss dieser Arzt zusätzlich auch an einer komplementärmedizinische Weiterbildung teilgenommen haben. Konkret benötigt der Arzt hierfür einen FMH-Fähigkeitsausweis 1. Laut der Föderation Alternativmedizin Schweiz gibt es jedoch nur 1.000 solcher Mediziner im Land, bei denen die Krankenkasse auch in den fünf genannten Bereichen die Rechnung übernimmt.

Reine Alternativmediziner werden hingegen nicht akzeptiert. Wer jedoch lieber einen solchen Therapeuten aufsuchen möchte – und das ist die Mehrzahl der Schweizer – benötigt weiterhin eine freiwillige Zusatzversicherung. Diese setzt lediglich voraus, dass der Arzt eine fundierte Ausbildung vorweisen kann und durch die Versicherung anerkannt ist.

Unabhängig davon sind auch eine Vielzahl von homöophatischen, phytotherapeutsischen und anthroposophischen Mittel in der Spezialitätenliste der erstattungsfähigen Arzneimittel der Krankenkassen enthalten. Dies war auch der Fall, als die alternativen Heilmethoden seinerzeit nicht in der Grundversicherung enthalten waren.

Homöophatie in der Schweiz: Zweckmäßig und wirksam – oder nicht?

Der Streitpunkt liegt in der Kamagra Frage, ob Homöophatie wirtschaftlich, zweckmäßig und wirksam ist. Dies sieht das Schweizer Krankenversicherungsgesetzt vor, damit die entsprechenden Behandlungsmethoden in die Grundversicherung aufgenommen werden können. Das Dilemma besteht vor allem darin, dass die Meinung zwischen Fachleuten und der Öffentlichkeit auseinandergeht. Das Volk steht größtenteils hinter der Homöophatie. So gab es im Mai 2009 eine Volksabstimmung über einen Verfassungsartikel für eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin. In diesem Rahmen sprachen sich 67 Prozent der Schweizer für die Homöopathie aus. Die Einschätzung von fachlicher Seite fällt jedoch anders aus. Bis heute sind die Heilmethoden unter Wissenschaftlern nicht anerkannt. So empfahl die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) wiederholt, die Aufnahme der Homöopathie in die Grundversicherung abzulehnen.

Trotz dieser Empfehlung, letztmals aus dem Dezember 2010, hat die Komplementärmedizin jedoch seit 2012 ihren provisorischen Platz in der Grundversicherung. Dies entschied das Eidgenössische Deparment des Innern (EDI). Bis zum Jahresende 2017 soll nun endgültig überprüft werden, ob die alternativen Heilmethoden wirtschaftlich, zweckmäßig und wirksam sind.

Homöophatie in der Schweiz: Wie geht es nach 2017 weiter?

Doch der Reihe nach: Es gab schon einmal eine solche sechsjährige Phase, in welcher die fünf alternativen Heilmethoden vorübergehend in die Grundversicherung aufgenommen wurden. Dies war von Anfang Juli 1999 bis Ende Juni 2005 der Fall. Mit dem 1. Juli 2005 wurden Homöophatie und die anderen Behandlungsmethoden aber in Person von Bundesrat Pascal Coucepin wieder aus dem Leistungskatalog entfernt. Grund dafür war die Einschätzung des ELGK, dass die Komplementärmedizin nicht wirksam sei. Daraufhin bildete sich eine Volksinitiative mit 140.000 Unterschriften, die in der eidgenössischen Abstimmmung in einem klares Ja zur Homöophatie mündete. Lediglich die komplette Gleichstellung der Homöopathie mit der Schulmedizin wurde im als Kompromiss bereits vor der Abstimmung verworfen. Nach einem erneuten Antrag auf Aufnahme der Alternativmedizin im Mai 2010 entschied Bundesrat Didier Burkhalter trotz der Gegenempfehlung der ELGK, die Homöophatie wieder in die Grundversicherung einzugliedern.

Momentan werden die fünf Methoden der Alternativmedizin nicht mehr durch die ELGK, sondern durch eine international anerkannte Einrichtung untersucht. Daraus soll bis 2016 ein unabhängiges Gutachten (Health Technology Assessment) entstehen. Es bleibt also völlig offen, ob die Krankenkassen auch nach 2017 für die Homöophatie aufkommen werden. Grundsätzlich denkbar ist sowohl ein erneuter Ausschluss als auch eine Erweiterung der Leistungen auch auf Alternativmediziner.

Weitere Links:

http://www.hvs.ch/ - HomöopathieVerband Schweiz